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Öffentliche Gegendarstellung zur Darstellung der Gemeinde Oberneukirchen zum Haushalt 2025

Die Verwaltungsgemeinschaft Polling widerspricht den öffentlichen Aussagen der Gemeinde Oberneukirchen zum Haushalt 2025 mit aller Deutlichkeit.

Fakt ist:
Die Verwaltungsgemeinschaft hat zu jeder Zeit ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllt. Alle Haushaltsdaten und Umlagegrundlagen wurden fristgerecht übermittelt. Frau Bürgermeisterin Anna Meier wurde mehrfach fachlich beraten und auf Wunsch unterstützt – auch schriftlich. Das Gegenteil zu behaupten ist eine LÜGE – und im Wissen um die Aktenlage: eine bewusste Irreführung.
Zur vollständigen Transparenz wird der relevante Schriftverkehr in vollem Umfang veröffentlicht.

Besonders irreführend ist die öffentliche Behauptung von Frau Meier, es habe ein „Nothaushalt“ erstellt werden müssen, weil die Verwaltungsgemeinschaft die Zahlen nicht geliefert habe. Diese Darstellung ist nachweislich unwahr.
Bereits mit Schreiben vom 29.05.2025 wurden der Gemeinde Oberneukirchen die relevanten Haushaltsansätze, Umlagebeträge und Berechnungsgrundlagen ordnungsgemäß übermittelt – noch bevor jegliche interne Bearbeitung dort begonnen wurde. Das Schreiben vom 29.05. liegt vor und wird mit dieser Erklärung veröffentlicht.
Die Entscheidung, keinen vollständigen Haushaltsentwurf zu erstellen, beruhte damit nicht auf einem Versäumnis der Verwaltungsgemeinschaft, sondern auf der internen Verantwortung der Gemeinde – und den organisatorischen Entscheidungen von Frau Meier selbst.

Bereits im Januar 2025 habe ich als Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Frau Meier schriftlich gefragt, wer den Haushalt für Oberneukirchen aufstellen soll. Ihre Antwort war ausweichend. Sie teilte lediglich mit, dass sie der Geschäftsleitung „nicht mehr vertraue“. Eine Klärung unterblieb. Der vollständige E-Mail-Verkehr wird mit dieser Stellungnahme veröffentlicht.

Nach den Äußerungen von Frau Meier wurde die Haushaltsaufstellung offenkundig in die Hände einer neu eingestellten Mitarbeiterin gelegt – ohne die Beteiligung der Verwaltungsgemeinschaft oder Rückbindung an deren fachliche Betreuung. Bereits zu diesem Zeitpunkt hatten wir als Verwaltungsgemeinschaft deutlich gemacht, dass wir erhebliche Zweifel an der fachlichen Eignung dieser Mitarbeiterin zur Erstellung eines kommunalen Haushaltsplans hatten. Diese Bedenken wurden ignoriert – mit den nun eingetretenen Folgen: Laut Aussage Anna Meier war nur ein Nothaushalt machbar.

Anstatt auf Zusammenarbeit zu setzen, betreibt Frau Meier seit Monaten den Aufbau einer parallelen Verwaltungsstruktur außerhalb der gesetzlichen VG-Strukturen. Personalentscheidungen werden ohne Beteiligung der VG getroffen, Verwaltungsabläufe ausgegliedert – und in der letzten Gemeinderatssitzung wurde sogar eine neue Postanschrift für die Gemeinde beschlossen, mit dem Ziel, den gesamten amtlichen Postverkehr künftig an der Verwaltungsgemeinschaft vorbei zu führen. Das ist ein offener Bruch mit der Bayerischen Verwaltungsgemeinschaftsordnung (Art. 4 VGemO) und in dieser Form klar rechtswidrig.

Besonders schwerwiegend: Eine Mitarbeiterin der Gemeinde Oberneukirchen versuchte mehrfach, ohne Berechtigung auf verwaltungsinterne Daten und Fachverfahren der Verwaltungsgemeinschaft zuzugreifen. Der behördliche Datenschutzbeauftragte wurde eingeschaltet. In einem offiziellen Gespräch wurden sowohl der Mitarbeiterin als auch Frau Meier die datenschutzrechtlichen Grenzen unmissverständlich erläutert. Der Vorgang ist dokumentiert.

Trotz der systematischen Ausgrenzung hat die Verwaltungsgemeinschaft verantwortungsvoll und regulierend eingegriffen, wann immer offenkundige Rechtsverstöße festzustellen waren. So wurde u. a. beanstandet, dass in der letzten Gemeinderatssitzung eine Änderung der Geschäftsordnung rechtswidrig im nichtöffentlichen Teil beschlossen wurde – entgegen den Grundsätzen der Öffentlichkeit und der kommunalrechtlichen Bestimmungen. Auch in diesem Fall wurde die Gemeinde auf den Fehler ausdrücklich hingewiesen.

Das wiederkehrende Muster, verdiente Mitarbeitende und Strukturen auszugrenzen, zeigt sich auch darin, dass bereits in der Vergangenheit einer früheren Kämmerin durch Frau Meier das Vertrauen entzogen wurde – woraufhin diese konsequenterweise kündigte. Das aktuelle Verhalten ist also kein Einzelfall, sondern Teil einer systematischen Missachtung gewachsener Verwaltungsstrukturen.

Die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Mühldorf wurde über all diese Vorgänge informiert. Sie hat – trotz mehrfacher Hinweise und formeller Bitten – bis heute nicht eingegriffen. Gleichzeitig beruft sich Frau Meier regelmäßig auf angebliche „Hilfestellungen“ des Landratsamts – etwa bei Satzungstexten, Dienstanweisungen und Verwaltungsentscheidungen. Dieses gleichzeitige Schweigen und Unterstützen wirft ernste Fragen zur Unparteilichkeit und Rechtmäßigkeit der Aufsicht auf.

Ich stelle klar:
Die Verwaltungsgemeinschaft Polling hat weder Aufgaben verweigert noch Kooperation unterlassen. Sämtliche fachlichen Anforderungen wurden rechtskonform und fristgerecht erfüllt. Alle gegenteiligen Behauptungen sind sachlich falsch und durch Dokumente widerlegt.

Dass Frau Meier mich als Vorsitzenden der VG verklagt hat, weil ich diese Missstände öffentlich benannt habe, ist ein beispielloser Versuch, demokratische Kontrolle zu unterdrücken. Der freie Austausch über Verwaltung und Politik darf nicht mit Klagen beantwortet werden.

Die Regierung von Oberbayern wurde über die gesamten Vorgänge informiert. Es liegt nun an ihr, den kommunalverfassungsrechtlichen Rahmen zu schützen und ihrer Aufsichtspflicht gegenüber dem Landratsamt Mühldorf gerecht zu werden.

Polling, 02.07.2025

 

Lorenz Kronberger 

Verwaltungsgemeinschaftsvorsitzender