Stellungnahme - Teil 2 - zum Artikel "Disziplinarverfahren gegen Kronberger" vom 23.11.2024
Am 28.07.2023 hat das Landratsamt Mühldorf im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Polling eine unangekündigte Kassenprüfung durchgeführt. Vom Landratsamt erschienen hierzu der Leiter der Staatl. Rechnungsprüfungsstelle -Herr S.- und der Leiter der Kommunalaufsicht -Herr M.-.
Diese unangekündigte Kassenprüfung wurde vor Ort von den Prüfern „ausgeweitet“. Weder ich, noch die Geschäftsleitung, wurden über diese erweiterte Prüfung bzw. Untersuchung im Vorfeld in Kenntnis gesetzt. Diese hätte nach den kommunalrechtlichen Regelungen auch angekündigt werden müssen. Dies war nicht der Fall.
Im Zuge dieser erweiterten Untersuchung wurden von beiden Prüfern Mitarbeiter der VG Polling nach Kündigungsgründen befragt. Dies erfolgte mitunter so, dass die Gespräche mit den Mitarbeitern in separaten Räumen erfolgten. Mir liegen hierzu schriftliche Aussagen der befragten Mitarbeiter vor.
Im Anschluss sprachen Herr S. und Herr M. bei der Geschäftsleitung vor und verlangten unter dem Vorwand einer durchzuführenden Rechnungsprüfung (die eigentlich angekündigt sein muss) Akteneinsicht in die Personalakte der Geschäftsleitung, der Auszubildenden der Verwaltungsgemeinschaft und eines Bauhofmitarbeiters. Ein Grund wurde auch hier nicht genannt.
Erst auf genaue Nachfrage der Geschäftsleitung nach dem Prüfauftrag und was beide eigentlich mit diesen Akten wollten und dass sie hierzu kein Recht hätten, gaben die beiden Prüfer die Akten nach erfolgter Durchsicht zurück und verließen die Verwaltungsgemeinschaft ohne weitere Erklärungen bzw. Ausführungen.
Auf mehrfache Nachfrage von mir und einem persönlichen Gespräch mit dem Juristen -Herrn B- und dem Leiter der Kommunalaufsicht -Herrn M.- teilten beide mir mit, dass sich der Prüfauftrag auf die Personalaktenführung bezog. Ich zeigte mich hierüber sehr verwundert und kritisierte nochmals die Vorgehensweise des Landratsamtes am 28.07.2023. In dem Gespräch wurde mir mitgeteilt, dass es bei der Prüfung keine Auffälligkeiten gegeben hat. Seitens der Verwaltung wurde die Bitte geäußert, dass das Landratsamt das Prüfungsergebnis schriftlich mitteilt.
Die Bestätigung des Landratsamtes ging am 26.09.2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft ein. In dem Schreiben wurde mitgeteilt, dass hinsichtlich der Personalführung keine Beanstandungen vorliegen. Vom ursprünglichen Prüfauftrag (Personalaktenführung) keine Rede bzw. keine Aussage.
Wiederum habe ich im Landratsamt Mühldorf a. Inn nachgefragt, was nun wirklich überprüft worden sei.
Nunmehr teilte mir der Leiter der Kommunalaufsicht -Herr M.- mit, dass das Landratsamt einem (wohl externen) Hinweis nachgegangen ist, der sich auf mögliche Unregelmäßigkeiten in der Personalführung bezog. Diesen Hinweis wäre das Landratsamt im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes nachgegangen. Es erfolgen aber keine Beanstandungen des Landratsamtes zur Personalführung.
Im Artikel des OVB vom 28.11.2023 äußert sich der Pressesprecher des Landratsamtes Mühldorf a. Inn, Herr Haserer, zur Personalüberprüfung wie folgt:
„..dass die Grenze zur Schwelle zum rechtwidrigen Handeln nicht überschritten wurde“.
Auf weitere Nachfrage von mir zum Inhalt des Hinweises und von welcher Person dieser Hinweis vorliegt, teilte mir Herr M. mit, dass es sich um einen Hinweis nach dem Hinweisgeberschutzgesetz handelt und keine Auskunft hierzu zum Schutz des Hinweisenden erteilt wird.
Der genaue Grund der „erweiterten Prüfung“ durch das Landratsamt Mühldorf a. Inn ist mir bis heute daher nicht bekannt. Diese Bekanntgabe steht mir als 1. Bürgermeister und Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Polling zu.
Ich habe daraufhin die Kanzlei Döring Spiess gebeten, die Rechtmäßigkeit dieses grotesken Vorgehens der Staatl. Rechnungsprüfung und der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Mühldorf a. Inn zu überprüfen.
Jeder Versuch unserer anwaltlichen Vertretung, auf dem Dienstweg Akteneinsicht hierzu zu erhalten, scheiterte bis heute. Ich habe daraufhin hierzu Klage beim Verwaltungsgericht München eingereicht.
Der Verfahrensakte ist zu entnehmen, dass der Aktenvermerk des Landratsamtes Mühldorf a. Inn zum Hinweis fast vollständig geschwärzt ist.
Der Akte entnehme ich weiter, dass sich der Leiter der Kommunalaufsicht Herr M., der Jurist Herr B. sowie ein Vertreter der Regierung von Oberbayern zur Weigerung der Angaben zum Hinweis weiterhin auf das Hinweisgeberschutzgesetz, aber auch (!) auf einen angeblich ergangenen Sperrvermerk des Innenministeriums beziehen, der zur Schwärzung des Hinweises berechtigen würde.
Sperrvermerke werden im Regelfall dann erteilt, wenn vom Hinweis eine unmittelbare Gefahr z. B. für Bund und Land ausgehen könnte und damit eine sehr hohe Geheimhaltung besteht.
Ich habe hierzu beim Innenministerium, adressiert an Herrn Staatsminister Joachim Hermann, schriftliche Anfrage hierzu gestellt.
Mir liegen zwei Schreiben von Herrn Staatsminister Hermann persönlich vor, dass
- vom Innenministerium zu keiner Zeit ein Sperrvermerk zur Angelegenheit erteilt wurde
- das Landratsamt Mühldorf a. Inn keine externe Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes ist
Ich bin gespannt, auf die Einschätzung und Wertung des Verwaltungsgerichts München hierzu und sehe dies als weiteren Versuch des Landratsamtes Mühldorf a. Inn, mich und die Geschäftsleitung in der Öffentlichkeit zu diskreditieren.
Einzelne Gemeinderäte äußern öffentlich, dass das Verhältnis zur Staatl. Rechnungsprüfung und zur Kommunalaufsicht des Landratsames von gegenseitiger Wertschätzung und Vertrauen geprägt ist. Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Polling sollen sich zur Vorgehensweise des Landratsamtes Mühldorf a. Inn und zur Aussage einzelner Gemeinderäte ihr eigenes Bild machen.
In einem Pressestatement vom 09.07.2024, gibt das Landratsamt Mühldorf a. Inn, Herr Haserer bekannt, dass Strafantrag gegen die Geschäftsleitung wegen Beleidigung (mit Foto und vollem Namen) gestellt wurde, die sich in der Gemeinderatssitzung Oberneukirchen zum Vorgehen der beiden Prüfer bei der unangekündigten Kassenprüfung geäußert hatte.
Der Strafantrag gegen die Geschäftsleitung wurde von der Staatsanwaltschaft zwischenzeitlich eingestellt.
Die Bevölkerung sollte davon Kenntnis nehmen, dass zur vorliegenden Klage und zum Strafantrag im Mai 2024 ein 6-Augen-Gespräch mit Herrn Landrat Max Heimerl, mir und der Geschäftsleitung stattfand. Im Verlauf dieses Gespräches hat der Herr Landrat Heimerl mir einen „Deal“ dahingehend angeboten, dass das Landratsamt seinen gegen die Geschäftsleitung gestellten Strafantrag wegen Beleidung zurückzieht, wenn die Verwaltungsgemeinschaft Polling im Gegenzug seine Klage beim Verwaltungsgericht zurücknimmt. Dies habe ich abgelehnt.
Herr Landrat Max Heimerl hat die Vorgehensweise des Landratsamtes Mühldorf a. Inn nach meiner Ansicht zu verantworten.
Für einen Einsatz als Mediator zur Befriedung des Konflikts zwischen mir und einzelnen Gemeinderäten halte ich ihn aufgrund der vorliegenden Tatsachen für gänzlich ungeeignet.
Fortsetzung folgt………
Lorenz Kronberger