Stellungnahme - Teil 1 - zum Artikel „Disziplinarverfahren gegen Kronberger“ vom 23.11.2024
Die Verwaltungsgemeinschaft Polling hat zusammen mit den Mitgliedsgemeinden im Jahr 2023 den Beitritt zum kommunalen Prüfungsverband beantragt. Dies war unterem anderem gewünscht, da die Mitgliedsgemeinde Oberneukirchen den Bau einer neuen Kläranlage plant und die Gemeinde Polling ein Kommunalunternehmen gründen möchte. Der kommunale Prüfungsverband bietet hier genau die fachliche Expertise an.
Schon zum damaligen Zeitpunkt stellte sich die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Mühldorf a. Inn „quer“ und versuchte mit allen möglichen Aussagen – auch mit Hilfe der Regierung – diesen Beitritt zu verhindern oder zu verzögern. Von der Regierung von Oberbayern wurden Aussagen getroffen, die mehr als fraglich sind (auch hierzu liegen die entsprechenden schriftlichen Nachweise vor). So sei ein Beitritt zum kommunalen Prüfungsverband nur möglich, wenn doppisch gebucht würde und wenn die Gemeinde mehr als 5000 Einwohner hätte. Der Prüfungsverband wies dies auf Nachfrage von uns zurück.
In den kommenden Jahren wurde durchaus deutlicher, warum ein Beitritt verhindert werden soll.
Ende 2022 musste ich einen Gemeinderat entlassen. Die Entlassung war konform, diese wurde auch offiziell von der Kommunalaufsicht so bestätigt. Doch was dann hinter den Kulissen passiert ist, klingt wie ein Kommunalkrimi und offenbart uns das Handeln der Kommunalaufsicht. So hat eine Mitarbeiterin der Kommunalaufsicht einzelnen Gemeinderäten und der Familie des entlassenen Gemeinderatsrats aufgezeigt, wie man den gegen die Verwaltung und mich hier vorgehen könnte. Der Gemeinderat hat daraufhin eine Untersuchung des Falls durch eine Gruppe von Gemeinderäten angeordnet, diese konnte aber keine Unrechtmäßigkeiten finden. Ich habe deswegen gegen die Mitarbeiterin der Kommunalaufsicht Dienstaufsichtsbeschwerde bei Ihrem Dienstvorgesetzten, Landrat Max Heimerl, erhoben. Diese Dienstaufsichtsbeschwerde wurde von Herrn Heimerl zurückgewiesen.
2023 sind der Verwaltungsleitung in der Gemeinde Polling Unregelmäßigkeiten im Zahlungsbetrieb in der Kasse und im Einwohnermeldeamt aus vorhergehenden Jahren aufgefallen.
Eine ehemalige Mitarbeiterin in der Kasse hat viele Jahre monatlich dem gemeindlichen Kindergarten einen Barbetrag ausbezahlt. Belege wofür das Geld verwendet wurde, wurden nicht oder nur sporadisch eingefordert, geschweige eine Prüfung der Ausgaben vorgenommen. Die ehemalige Einwohnermeldeamtsleitung hat bei Fehlbeträgen in der Kasse des Einwohnermeldeamtes im Kassenbuch einen fiktiven Namen eingetragen lassen, anstatt eines Fehlbetrages. In den Büchern wurde mit TippEX gearbeitet. Es wurden keine Quittungen erstellt, beispielsweise beim Verkauf von Müllsäcken. Darüber hinaus wurden Steuern teilweise nicht eingetrieben bzw. angemahnt und Herstellungsbeiträge nicht abgerechnet. Alles Vorkommnisse unter dem ehemaligen Geschäftsleiter, der jetzt an einer Demonstration gegen den Bürgermeister und die neue Geschäftsleitung teilnimmt.
Bei der Konfrontation der Mitarbeiter mit diesen Missständen, kam es anschließend teilweise zur Kündigung durch diese selbst. Nach Aussagen „das haben wir noch nie gemacht“ oder „das mache ich ganz bestimmt nicht“ oder „das hat nicht einmal die Rechnungsprüfung moniert“, wurde diesen Mitarbeitern erklärt, dass es keinen Unterschied macht ob die Rechnungsprüfung etwas moniert oder nicht, sondern ein ordnungsgemäßes Arbeiten im Zahlungsbetrieb zum jeweiligen Arbeitsauftrag gehört. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in den jeweiligen Vorgängen.
Die Entwässerungssatzung und die Wasserabgabesatzung waren nichtig. Keine Feststellung durch die Rechnungsprüfung, auch nicht durch die Kommunalaufsicht – viele Jahre blieb das unbemerkt.
Die Kommunalaufsicht sowie die überörtliche Rechnungsprüfung führten nach meiner Ansicht nach die Überprüfungen nur mangelhaft durch. Tatsächlich kam es weder von der Kommunalaufsicht noch von der überörtlichen Rechnungsprüfung zu einer Rüge zu den oben aufgeführten Punkten unter der ehemaligen Geschäftsleitung. Auch der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss traf hier seinerseits bei den jährlichen Prüfungen keine Feststellungen.
Ich und die Verwaltung haben alles versucht, um diese Missstände aufzuklären. Ich habe auch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss aufgefordert hier eine Sondersitzung und Prüfung zur Klärung der Missstände der letzten 10 Jahre durchzuführen. Dies sah der Vorsitzende nicht als seine Aufgabe. Der Emailverkehr hierzu liegt vor. Im Gegenzug haben die Verwaltungsgemeinschaftsräte Einsicht in die Arbeitsverträge der Geschäftsleitung, der Kämmerin und der Personalsachbearbeiterin verlangt (auch hier liegt ein ausgedehnter Schriftverkehr vor).
Sogar in seinem Abschlussbericht zur Rechnungsprüfung 2020-2022 versuchte der Rechnungsprüfer des Landratsamtes die Gemeinderäte davon zu überzeugen, dass der Beitritt zum Prüfungsverband falsch ist. Er gab an, es wären falsche Zahlen zu den Kosten genannt worden. Der Rechnungsprüfer wollte daraufhin einen neuen Beschluss der Gemeinderäte erwirken, ob der Beitritt wirklich gewünscht ist. Hierzu hat er eine absurde Beispielrechnung vorgelegt, um wieviel Kosten mehr entstehen, wenn der kommunale Prüfungsverband prüft – weder objektiv noch nachvollziehbar. Eine Stellungnahme des Kommunalen Prüfungsverbandes wurde nicht beigelegt.
Der einzige Fehler in dem von der Verwaltung vorgelegten Kostenansatz bestand darin, dass die Gebührensatzung des kommunalen Prüfungsverband des Vorjahres herangezogen wurde. Eine Abweichung von 0,02 Euro/pro Einwohner, in der Summe also ca. 70,00 Euro pro Jahr. Dadurch eine Begründung aufzubauen, dass das Landratsamt Mühldorf a. Inn Rechnungsprüfungsstelle sein sollte ist absurd. Noch dazu, dass das Landratsamt Mühldorf selbst als Beteiligte des Verfahrens hier Empfehlungen abgibt und Feststellungen trifft.
Im Vordergrund steht die Mitgliedschaft beim Prüfungsverband, da sich für die Gemeinde Polling in den nächsten Jahren durch die Geothermie etc. kommunal-, steuer- und abgabenrechtliche schwierige Fragen stellen werden. Der Prüfungsverband hat dabei einen tiefen kommunalspezifischen Einblick und bietet seine Leistungen bevorzugt seinen Mitgliedern an.
Im Juli 2024 wurde dann von der Rechnungsprüfung und der Kommunalaufsicht ein Schreiben zur Anhörung unseres Haushaltes 2024 wegen Verstößen gegen Haushaltsgrundsätzen an uns geschickt. Die Anhörungspunkte bezogen sich auf „PRESSEBERICHTE“. Die Gemeinde Polling hatte der Kommunalaufsicht einen genehmigungsfreien Haushalt vorgelegt. Das bedeutet, keine Kredite oder sonstige genehmigungspflichtige Bestandteile. Diesen Haushalt hat die Kämmerin zusammen mit Herrn Niessl (Dozent für kommunale Finanzwirtschaft an der Bayerischen Verwaltungsschule) ausgearbeitet. Die Anhörungspunkte machten selbst diesen fassungslos.
Mittlerweile bin ich der Ansicht, dass bei einer Übernahme durch den kommunalen Prüfungsverband noch viele weitere Defizite ans Tageslicht kommen würden.
Jetzt versucht die Kommunalaufsicht gerade das angespannte Verhältnis zu einzelnen Gemeinderäten zu nutzen und akquiriert diese, den Beitritt zum kommunalen Prüfungsverband zurück zu ziehen (insbesondere mit Hilfe des designierten Bürgermeisterkandidaten).
Von einzelnen Gemeinderäten wurden Anträge gestellt, mit derselben Argumentation wie im Prüfungsbericht - bei den Beschlüssen seien die Räte zum Beitritt angeblich falsch informiert worden. Als ich eine Rückmeldung verlangte, was denn die Falschinformationen gewesen seien, gab es nie eine Rückantwort.
Stattdessen wurde ein Disziplinarverfahren gegen mich angestrengt - vom Landratsamt Mühldorf a. Inn, Kommunalaufsicht (zuerst eingeleitet von Herrn M. – Leiter der Kommunalaufsicht, der das eigentlich gar nicht darf – sondern nur der Landrat) -weil ich unter anderem eben diesen Antrag zum Rückzug zur Mitgliedschaft beim kommunalen Prüfungsverband, eingegangen am 08.10.2024 in der Gemeinde Polling, nicht auf die nächste Sitzung am 17.10.2024 gesetzt hatte.
Grundsätzlich hat der Bürgermeister 3 Monate Zeit, solche Anträge auf die Sitzung zu setzen.
Warum diese Eile geboten sein sollte, kann nur einen Grund haben – der Beitritt zum kommunalen Prüfungsverband soll mit allen möglichen Mitteln verhindert werden.
Da stellt sich doch die Frage, warum das so ist.
Gegen den Rechnungsprüfer des Landratsamtes liegt seit einem Jahr eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Regierung von Oberbayern vor. Wir erhielten bis dato keine Antwort. Vielleicht ist diese ja noch damit beschäftigt, die Rückstände und Versäumnisse der Kommunalaufsicht und der Rechnungsprüfung des Landratsamtes Mühldorf a. Inn im Fall Reichertsheim zu klären.
Außerdem ist auch eine Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht gegen das Verhalten der Rechnungsprüfung und der Kommunalaufsicht im Rahmen einer „unangekündigten Kassenprüfung“ anhängig. Leider war es für Landratsamt Mühldorf a. Inn bis heute nicht möglich alle Akten vorzulegen.
Fortsetzung folgt……………
Lorenz Kronberger